Dipl.-Ing. (FH) Bernhard M. Frey - Gebäudeenergieberater - BEG-zertifizierter Energieeffizienz-Experte | Tel.: 0781/9485352 - Email: ingenieur@energieberatung-frey.de

Sanierungsfahrplan

Sanierungsfahrplan zum Erneuerbaren-Wärme-Gesetz

Am 11. März 2015 hat der Landtag Baden Württemberg mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) beschlossen, das zukünftig der Pflichtanteil für Ökowärme in Wohngebäuden von 10 auf 15 Prozent steigt. Für Hauseigentümer bietet dieses Gesetz aber neue Möglichkeiten dieser Vorgabe zu entsprechen. So wird zum Beispiel durch die Vorlage eines Sanierungsfahrplans für das Gebäude der Pflichtanteil wieder von 15 auf 10 Prozent reduziert.

Was ist ein Sanierungsfahrplan?

Zuallererst: Ein Sanierungsfahrplan ist unverbindlich! Die darin vom Energieberater empfohlenen Maßnahmen müssen nicht umgesetzt werden. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert eine neutrale Fachberatung der Hausbesitzer z.B. nach den Richtlinien der BAFA-Vor-Ort-Beratung, unabhängig davon, ob die Maßnahmen danach umgesetzt werden. Bei einer Hausbegehung werden die Möglichkeiten, Wünsche und der Bedarf des Hausbesitzers besprochen und geklärt. Mögliche zuschußfähige Maßnahmen sind u.a. die energieeffiziente Sanierung der Heizanlage, der Fenster, Dach-, Fassaden- und Kellerdeckendämmung.

Ein SFP ist ein von mir neutral und produktunabhängig erstelltes Dokument nach den Förderrichtlinien, welches Eigentümern von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Senkung des Energieverbrauchs aufzeigt.

Wie wird ein Sanierungsfahrplan erstellt?

Bei einer Vor-Ort-Beratung wird der Ist-Zustand des Gebäudes aufgenommen. Anhand dieser Analyse werden dann exakt auf Ihr Gebäude zugeschnittene Sanierungsmaßnahmen festgelegt. Um all diese Maßnahmen auf Ihr Gebäude zuzuschneiden und nach den Anforderungen des EWärmeG in Baden-Württemberg festzulegen, benötigen Sie einen qualifizierten Energieberater.

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Werden auch Einzelmaßnahmen gefördert?

Prinzipiell sind sowohl Einzelmaßnahmen als auch Komplettsanierungen möglich. In der Regel ist eine komplette energetische Sanierung jedoch sinnvoller. Falls dies etwa aus finanziellen Gründen nicht möglich ist können die verschiedenen Schritte einer Sanierung auch in Einzelmaßnahmen abgearbeitet werden. So kann zum Beispiel erst das Dach gedämmt, und zu einem späteren Zeitpunkt die Heizung modernisiert werden.

Besonderheiten bei Nichtwohngebäuden

Bei Nichtwohngebäuden sind die Anforderungen deutlich umfangreicher und beinhalten zudem Kriterien wie Lüftung, Kühlung, Klimatisierung und Beleuchtung. Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans ist hier aufwändiger als bei Wohngebäuden, jedoch lässt sich das EwärmeG mit einem Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude vollständig erfüllen.

Förderungen und Zuschüsse

Der Bund (Bundesförderung für effiziente Gebäude-BEG) fördern Ihre Entscheidung einen Sanierungsfahrplan für Ihr Wohngebäude anzufertigen. Genauere Informationen über die Höhe der Zuschüsse erhalten Sie bei einem ausführlichen Beratungsgespräch

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Muster Sanierungsfahrplan

So sieht ein Sanierungsfahrplan-BW aus.
Ein komplettes Muster des Sanierungsfahrplans können Sie hier als PDF herunterladen