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KfW-Förderung 2025 (KfW-Meldung vom 21.11.24)
"Wir können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen für das Jahr 2025 treffen. Alle von der KfW bereits zugesagten Förderkredite und Investitionszuschüsse behalten ihre Gültigkeit, dafür benötigte Bundesmittel sind reserviert. Kunden können auch weiterhin Anträge für bestehende Förderkredit- und Zuschussprogramme stellen. Zu den aktuellen Entwicklungen stehen wir mit dem Bund in einem engen Austausch, auch mit Blick auf die zu erwartende vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2025. Auch bei einer vorläufigen Haushaltsführung kann die Bundesregierung weiterhin notwendige Ausgaben tätigen, um bestehende Verpflichtungen zu erfüllen und laufende Projekte, etwa in der Förderung, fortzuführen."
KfW-Förderung, Programm 458
mind. 30%-Förderung bei Einbau einer Wärmepumpe (in dafür geeigneten Wohnhäusern)
mind. 30%-Förderung bei Einbau einer Pelletheizung mit Solarthermieanlage (oder Brauchwasserwärmepumpe)
Bafa-Förderung
15%-Förderung bei förderfähigen Sanierungsmaßnahmen an Dach/Fassade/Fenster
Mit einem unverbindlichen Bafa-Sanierungsfahrplan erhöht sich die Förderung um weitere 5% auf dann 20%.
Gebäudeenergiegesetz
Seit 1.Oktober 2024 müssen nach dem GEG in Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen alle mit Wasser betriebenen älteren Heizungen überprüft werden.
Der Einbau von Öl- und Gasheizungen ist mit Auflagen (EWärmeG)nach wie vor möglich
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